Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

von Einbeck Tourismus

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Stabsstelle Public and Business Relations der Stadt Einbeck bemüht, ihre Internetseite www.einbeck-tourismus.de sowie dazugehörige Unterseiten im Einklang mit den Bestimmungen des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (NBGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Außerdem wird das am 28. Juni 2025 in Kraft tretende Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) nach den Web Content Accessibility Guidelines 2.2 (WCAG 2.2) in der Konformitätsstufe AA beachtet. 

Das WCAG 2.2 bezieht sich zum einen auf die technischen Voraussetzungen einer touristischen Website wie diese und zum anderen auf die redaktionelle Umsetzung der darauf auffindbaren Inhalte. Für die technische Voraussetzung ist die Agentur neusta destination.one GmbH verantwortlich und für die barrierearme Pflege redaktioneller Inhalte auf dieser Website trägt Einbeck Tourismus die Verantwortung. 

Nach dem WCAG 2.2 gelten vier Prinzipien als Basis der Richtlinien, welche konformitätsgemäß nach § 5 WCAG 2.2 umgesetzt werden sollen:

  • Wahrnehmbar (§ 1 WCAG 2.2)
  • Bedienbar (§ 2 WCAG 2.2)
  • Verständlich (§ 3 WCAG 2.2)
  • Robust (§ 4 WCAG 2.2)

Diesen vier Prinzipien sind gemäß WCAG 2.2 weitere Richtlinien und Erfolgskriterien einer barrierefreien Umsetzung zuzuordnen. 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich neben den WCAG 2.2 aus § 3 Absatz 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde und gem. §§ 9a ff. NBGG auch für niedersächsische Kommunen anwendbar sind. 

Dieser Webauftritt ist teilweise barrierefrei. 
Beispielsweise werden nach aktuellem Stand (April 2025) folgende Funktionen unterstützt: 

  • Alternative Navigationstitel für URL-Segmente
  • Alternativtexte für Bilder und Videos
  • Barrierefreier Name von einzelnen Elementen einer Seitenstruktur, sogenannten Rahmenbühnen
  • Auszeichnung von H-Tags für Überschriften
  • Nutzung unterscheidbarer Farbkontraste
  • Titelangaben bei gesetzten Verlinkungen
  • Informationen über Meta-Daten bei Dateien wie zum Beispiel bei Bildern, Videos, Tonspuren, Pressemitteilungen und weiteren PDF-Dokumenten
  • Responsivität der angezeigten Bildschirminhalte je nach Ausgabegerät
  • Logischer Aufbau von Formularen
  • Anpassung des Webseitenfensters mithilfe eines gängigen Internetbrowsers, zum Beispiel Firefox oder Google Chrome, bei Windows über die „STRG“-Taste und bei Apple mit der „cmd“-Taste und entweder „-“ zur Verkleinerung oder „+“ zur Vergrößerung

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen erfolgt kontinuierlich. Die Website wird laufend optimiert. Dafür werden selbstständig Checks durchgeführt und Neuerungen nach Empfehlungen des Websiteanbieters eingebunden.

Hinweise zur Nutzung 

Zur Nutzung dieser Website können am eigenen Endgerät Systemeinstellungen zur Erleichterung eingerichtet werden.

Feedback und Kontakt

Wenn Ihr in unserem Angebot auf Barrieren stoßt, etwas nicht funktioniert oder Ihr Anregungen für Verbesserungen habt, bitten wir Euch um Kontaktaufnahme. Jede Rückmeldung trägt zur Angebotsoptimierung bei. Bitte nutzt dafür das Kontaktformular oder die im Impressum aufgeführten Kontaktmöglichkeiten. Das Team von Einbeck Tourismus wird Eure Hinweise und Anregungen sorgfältig prüfen, um Barrieren bestmöglich zu beseitigen und das Nutzungserlebnis für alle zu verbessern.

Vielen Dank für Eure Unterstützung.

Schlichtungsverfahren

Ihr könnt bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, auch einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen, falls Ihr findet, auf Euren Hinweis hin wurde nicht oder nur unzureichend Abhilfe geleistet.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen zum Thema Barrierefreiheit in der IT beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren könnt Ihr die Schlichtungsstelle unter:

 

Stand: April 2025