Erklärung zur Barrierefreiheit
von Einbeck Tourismus
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Stabsstelle PBR der Stadt Einbeck bemüht, ihre Internetseite www.einbeck-tourismus.de sowie ihre Unterseiten im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen wird im Laufe des Jahres 2021 erfolgen. Grundlage wird eine in Kooperation mit der Firma neusta durchgeführte BITV-Selbstbewertung sein. Aufgrund der noch fehlenden Überprüfung kann zur Barriefreiheit bzw. -armut dieser Website aktuell noch keine Angabe gemacht werden. Im Zuge der Bemühungen zur Barrierefreiheit ist im Laufe des Jahres 2021 eine weitere Umgestaltung zur barrierefreien Verbesserung dieses Internetauftrittes geplant, um eine umfangreiche Barrierefreiheit in naher Zukunft zu ermöglichen.
Stand: Februar 2021
Feedback und Kontaktangaben
Wir bemühen uns, die touristische Internetseite der Stadt Einbeck fehler- und barrierefrei zu machen und zu halten. Wenn ihr uns Hinweise auf Fehler oder Anregungen in Bezug auf Barrierefreiheit des Internetauftrittes geben möchtet, könnt ihr unser Kontaktformular nutzen. Wir überprüfen die von euch gemeldete Seite und korrigieren den Fehler oder überprüfen, wie wir die Barriere für euch beseitigen können.