Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Stabsstelle Public and Business Relations der Stadt Einbeck bemüht, ihre Internetseite www.einbeck-tourismus.de sowie dazugehörige Unterseiten im Einklang mit den Bestimmungen des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (NBGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Außerdem wird das am 28. Juni 2025 in Kraft tretende Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) nach den Web Content Accessibility Guidelines 2.2 (WCAG 2.2) in der Konformitätsstufe AA beachtet.
Das WCAG 2.2 bezieht sich zum einen auf die technischen Voraussetzungen einer touristischen Website wie diese und zum anderen auf die redaktionelle Umsetzung der darauf auffindbaren Inhalte. Für die technische Voraussetzung ist die Agentur neusta destination.one GmbH verantwortlich und für die barrierearme Pflege redaktioneller Inhalte auf dieser Website trägt Einbeck Tourismus die Verantwortung.
Nach dem WCAG 2.2 gelten vier Prinzipien als Basis der Richtlinien, welche konformitätsgemäß nach § 5 WCAG 2.2 umgesetzt werden sollen:
- Wahrnehmbar (§ 1 WCAG 2.2)
- Bedienbar (§ 2 WCAG 2.2)
- Verständlich (§ 3 WCAG 2.2)
- Robust (§ 4 WCAG 2.2)
Diesen vier Prinzipien sind gemäß WCAG 2.2 weitere Richtlinien und Erfolgskriterien einer barrierefreien Umsetzung zuzuordnen.