Erklärung zur Barrierefreiheit

von Einbeck Tourismus

 

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Stabsstelle PBR der Stadt Einbeck bemüht, ihre Internetseite www.einbeck-tourismus.de sowie ihre Unterseiten im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. 

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen wird im Laufe des Jahres 2021 erfolgen. Grundlage wird eine in Kooperation mit der Firma neusta durchgeführte BITV-Selbstbewertung sein. Aufgrund der noch fehlenden Überprüfung kann zur Barriefreiheit bzw. -armut dieser Website aktuell noch keine Angabe gemacht werden. Im Zuge der Bemühungen zur Barrierefreiheit ist im Laufe des Jahres 2021 eine weitere Umgestaltung zur barrierefreien Verbesserung dieses Internetauftrittes geplant, um eine umfangreiche Barrierefreiheit in naher Zukunft zu ermöglichen.

Stand: Februar 2021

 

Feedback und Kontaktangaben

Wir bemühen uns, die touristische Internetseite der Stadt Einbeck fehler- und barrierefrei zu machen und zu halten. Wenn ihr uns Hinweise auf Fehler oder Anregungen in Bezug auf Barrierefreiheit des Internetauftrittes geben möchtet, könnt ihr unser Kontaktformular nutzen. Wir überprüfen die von euch gemeldete Seite und korrigieren den Fehler oder überprüfen, wie wir die Barriere für euch beseitigen können.

Captcha image


Schlichtungsverfahren

Ihr könnt bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, auch einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Falls ihr der Meinung seid, auf euren Hinweis hin wurde nicht oder nur unzureichend Abhilfe geleistet.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren könnt ihr die Schlichtungsstelle unter:

Sie benutzen offenbar den Internet Explorer von Microsoft als Webbrowser, um sich unsere Internetseite anzusehen.

Aus Gründen der Funktionalität und Sicherheit empfehlen wir dringend, einen aktuellen Webbrowser wie Firefox, Chrome, Safari, Opera oder Edge zu nutzen. Der Internet Explorer zeigt nicht alle Inhalte unserer Internetseite korrekt an und bietet nicht alle ihre Funktionen.