Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liebe Gäste,
die Stabsstelle Public and Business Relations - Tourismus - der Stadtverwaltung Einbeck, kurz Einbeck Tourismus, bietet Ihnen, vertreten durch die Tourist-Information Einbeck, verschiedene touristische Leistungen. Dabei wird Einbeck Tourismus in verschiedenen Funktionen tätig. Um eine reibungslose Vertragsabwicklung zu gewährleisten, treffen wir mit Ihnen klare rechtliche Regelungen. Nebenstehend der Überblick über die Angebote, die Stellung von Einbeck Tourismus und die für das jeweilige Angebot geltenden Bestimmungen. Die nachfolgend wiedergegebenen Buchungsbedingungen werden Inhalt des mit Ihnen abzuschließenden Vertrages. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch!
 

A. GASTAUFNAHME- UND VERMITTLUNGSBEDINGUNGEN

Angebot / Medium: Hotels, Gasthäuser, Ferienhäuser/ -wohnungen/ -zimmer 
(Buchungsportal auf dieser Website/ Gastgeberverzeichnis)
Funktion von Einbeck Tourismus: Wir sind lediglich Vermittler der Unterkünfte
Ihr Vertragspartner im Buchungsfalle: Der Vermieter der jeweiligen Unterkunft
Geltende Bestimmungen: Abschnitt A der AGB: Gastaufnahme- u. Vermittlungsbedingungen
 

1. Buchung
1.1
Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft im Gastgeberverzeichnis und die ergänzenden Informationen in der Leistungsbeschreibung im Buchungsportal unter
www.einbeck-tourismus.de. Die Buchung kann über das Buchungsportal direkt (siehe 1.2) oder auf Anfrage, per E-Mail, schriftlich, telefonisch oder persönlich erfolgen.
Der Buchungswunsch auf Anfrage wird aufgenommen, bearbeitet und über das Informations- und Reservierungssystems Deskline an den vom Gast ausgewählten Vermieter weitergeleitet.
1.2. Buchung über das Buchungsportal: Mit Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an.
Dem Gast wird der Eingang seiner Buchungsanfrage auf elektronischem Weg bestätigt. Der Gastaufnahmevertrag kommt erst durch den Zugang der finalen Buchungsbestätigung beim Gast zu Stande.
1.3 Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das/die Zimmer bzw. die Ferienwohnung/en bestellt und durch den Vermieter bzw. durch Einbeck Tourismus zugesagt ist/sind.
Vertragspartner sind der Vermieter und der Gast als Mieter. Einbeck Tourismus ist lediglich Vermittler. Der Gast erhält nach Abschluss der Buchung auf elektronischem Weg eine finale Buchungsbestätigung.

2. Abrechnung
2.1
Die angegebenen Zimmerpreise gelten grundsätzlich für Übernachtung inkl. Frühstück, sollte eine Unterkunft davon abweichen, so ist dies angegeben. Bei Ferienwohnungen / -häusern gelten die Preise pro Tag und Nacht bzw. pro Tag und Person.
Sie beinhalten die Mehrwertsteuer und das Bedienungsgeld. Nicht enthalten sind – soweit ausgewiesen – variable Nebenkosten wie z.B. Endreinigung bei Ferienwohnungen.
2.2 Die Fälligkeit der Zahlung richtet sich nach der in der Buchungsbestätigung vermerkten Regelung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Preis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende fällig und an den Gastgeber zu bezahlen.

3. An- und Abreise
3.1
Soweit nicht anders vereinbart, steht die gebuchte Unterkunft spätestens ab 16 Uhr des Anreisetages zur Verfügung.
3.2 Bei einer Ankunft nach 18 Uhr ist der Gast verpflichtet, den Gastgeber hiervon rechtzeitig zu unterrichten. Unterbleibt dies, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft bei einer Übernachtung 2 Stunden nach diesem Termin,
bei mehreren Übernachtungen am Folgetag nach 12 Uhr anderweitig zu belegen.
3.3 Soweit nicht anders vereinbart, ist die Unterkunft am Abreisetag bis 12 Uhr zu übergeben. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden und wurde zwischen den Parteien nichts Anderes ausdrücklich vereinbart,
ist der Gastgeber berechtigt, eine entsprechende Mehrvergütung zu verlangen.

4. Reiserücktritt
4.1
Der Gast sowie der Vermieter können jederzeit von einer Buchung zurücktreten. Dieser Rücktritt ist gegenüber der Vermittlungsstelle schriftlich zu erklären.
Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Einbeck Tourismus (Vermittlungsstelle).
4.2 Tritt der Gast vom Gastaufnahmevertrag zurück, kann der Vermieter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzgl. der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.
Dies berechtigt den Gastgeber, nach gültiger Rechtsprechung,
bei Übernachtung ohne Verpflegung (auch Ferienwohnungen /-häuser) max. 90%,
bei Übernachtung mit Frühstück max. 80%,
bei Halbpension max. 70% und
bei Vollpension max. 60%
des vereinbarten Übernachtungspreises zu verlangen.
4.3 Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
4.4 Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu zahlen.

Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.

5. Beschwerden
Sollte Anlass zur Beschwerde bestehen, ist der Gast angehalten sich bitte in jedem Fall an den jeweiligen Vermieter zu wenden. Er wird in der Regel bereit sein, sofort Abhilfe zu schaffen, damit der Gast die im Gastgeberverzeichnis / auf dem Buchungsportal zugesicherten Leistungen erhält. Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber auftretende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Mängelanzeige des Gastes schuldhaft, können Ansprüche des Gastes an den Gastgeber ganz oder teilweise entfallen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber dem Vermittler Einbeck Tourismus erfolgt, ist nicht ausreichend.

6. Haftung
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften. Einbeck Tourismus haftet im Rahmen des Informations- und Reservierungssystems lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung und Weiterleitung der Buchung an den Vermieter.
Einbeck Tourismus haftet nicht für Handlungen und Unterlassungen der Vermieter.

 

B. BUCHUNGSBEDINGUNGEN FÜR STADT- & ERLEBNISFÜHRUNGEN UND PROGRAMME FÜR GRUPPEN

Angebot / Medium: Stadt- & Erlebnisführungen und Programme für Gruppen (siehe (Broschüre „Stadt- und Erlebnisführungen“, Broschüre „Angebote für Gruppen, www.einbeck-tourismus.de)
Funktion von Einbeck Tourismus: Einbeck Tourismus ist IhrVertragspartner;
Ihr Vertragspartner im Buchungsfalle: Einbeck Tourismus ist IhrVertragspartner,
Geltende Bestimmungen: Abschnitt B der AGB: Bedingungen für Führungen und Besichtigungen


1. Buchung / Vertragsschluss
Die Buchung kann elektronisch, schriftlich oder telefonisch erfolgen. Der Vertrag kommt als Werkvertrag gemäß § 631 ff. BGB mit unserer Buchungsbestätigung zustande.

2. Bezahlung
Stadt- & Erlebnisführungen sowie Programme für Gruppen werden vorab mit der Buchungsbestätigung in Rechnung gestellt.Die Rechnung ist vor Leistungserbringung per Überweisung zu begleichen.

3. Leistungen und Preise
Soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, sind ausschließlich die Leistungs- und Preisangaben aus der Buchungsbestätigung maßgebend. Die Bestimmungen in C.2.2. und C.4 dieser Buchungsbedingungen gelten entsprechend.
3.1 Die maximale Teilnehmerzahl (Gruppengröße) beträgt bei Stadt- und Erlebnisführungen 25 Personen. Ausnahmen sind entsprechend gekennzeichnet. Bei Überschreitung der Gruppengröße ist die Beauftragung eines weiteren Gästeführers zwingend erforderlich. Eine Sonderregelung ist nur nach schriftlicher Abstimmung mit der Tourist-Information Einbeck in Ausnahmefällen möglich. Bei den Programmen für Gruppen variiert die maximale Teilnehmerzahl. Maßgebend sind dafür die aktuelle touristische Broschüre und die Angabe auf dieser Website.
3.2 Verspätungen sind dem Gästeführer vom Gast unter dessen Mobilfunknummer schnellstmöglich mitzuteilen. Der Gästeführer wartet 30 Minuten bei 90-minütigen Führungen und 15 Minuten bei 60-minütigen Führungen am vereinbarten Treffpunkt auf das vollständige Erscheinen der Gruppe (Gast). Muss infolge der Verspätung der Gruppe der zeitliche Umfang der gebuchten Leistung gekürzt werden, ist dennoch der in der Bestätigung vereinbarte Preis zu entrichten. Ein Anrecht auf die volle Leistung bei verspätetem Eintreffen besteht nur, soweit es die natürlichen Gegebenheiten bzw. Öffnungszeiten öffentlicher Gebäude, Museen usw. zulassen. Bei Programmen, die eine gastronomische Leistung beinhalteten, kann bei einer Verspätung von mehr als 30 Minuten nicht gewährleistet werden, dass diese noch bzw. in vollem Umfang durchgeführt werden kann.
3.3 Bei Busfahrten, bei denen die Gruppe mit eigenem Bus anreist, ist vom Gast dafür Sorge zu tragen, dass ein Sitzplatz mit Anschnallmöglichkeit sowie eine funktionierende Mikrofonanlage für den Gästeführer vorhanden sind. Ist keine Anschnallmöglichkeit vorhanden, ist der Gästeführer berechtigt, die Durchführung der begleiteten Busfahrten zu verweigern. Bei fehlender oder beschädigter Mikrofonanlage können unter Umständen während der Fahrt keine Erläuterungen gegeben werden. Unabhängig davon bleibt der vereinbarte Honoraranspruch bestehen.
3.4 Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in der Buchungsbestätigung. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen in jedem Falle der Textform. Für Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden, die auf Wunsch des Gastes nach Erstellen und Zusenden der Buchungsbestätigung erfolgen, können zusätzlich zu dem vereinbarten Preis Kosten in Rechnung gestellt werden. Einbeck Tourismus behält sich ausdrücklich vor, eine Änderung der Angaben zu erklären, wenn es unumgängliche Gründe erforderlich machen. Der Gast wird hierüber unverzüglich informiert. Die Angabe der Führungsdauer ist ein ungefährer Wert, der auf den Kenntnissen des Gästeführers beruht. Je nach Gruppengröße bzw. anderen Umständen sind Abweichungen von dieser Zeitangabe möglich. Der Gast verpflichtet sich, dies bei der Planung von Anschlussterminen u. ä. zu berücksichtigen.
3.5 Bei Stadt- und Erlebnisführungen sowie bei Programmen für Gruppen, die pro Person abgerechnet werden, teilt der Gast bis maximal 48 Stunden vor Veranstaltungstermin die genaue Teilnehmerzahl mit. Dem Gast geht bei Abweichungen zur zuvor bestätigten Teilnehmerzahl eine aktualisierte Buchungsbestätigung zu. Geht der Tourist-Information Einbeck. keine Mitteilung über geänderte Teilnehmerzahlen zu, ist Einbeck Tourismus. berechtigt, die zuvor bestätigte Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.

4. Rücktritt, Abbruch, Umbuchungen
4.1
Erfolgt die Stornierung einer bereits gebuchten Leistung, so erhebt Einbeck Tourismus eine Bearbeitungsgebühr vom Gast in Höhe von 15,- € pro bestellter Führung/Programm für Gruppen.
4.2 Bei einem Rücktritt von weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird eine Ausfallgebühr in Höhe der Mindestgebühren für die jeweilige Führung berechnet.
4.3 Sofern der Reisende eine Führung/Programm für Gruppen nach Beginn aus Gründen abbricht, die er selbst zu verantworten hat, so hat Einbeck Tourismus Anspruch auf den vollen Preis.
4.4 Bei Umbuchungen wird, sofern diese durchgeführt werden können, eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 5,- € pro Führung/Programm erhoben.

5. Sonstige Bestimmungen
Für Verträge über Stadt- & Erlebnisführungen sowie Programme für Gruppen gelten die Bestimmungen C. 7. bis 8. dieser Buchungsbedingungen entsprechend.

 

C.    REISEBEDINGUNGEN FÜR ÜBERNACHTUNGSARRANGEMENTS

Angebot / Medium: Übernachtungsarrangements (siehe Broschüre „Angebote für Gruppen", www.einbeck-tourismus.de)
Funktion von Einbeck Tourismus: Einbeck Tourismusist IhrVertragspartner als Reiseveranstalter
Ihr Vertragspartner im Buchungsfalle: Einbeck Tourismus ist IhrVertragspartner als Reiseveranstalter
Geltende Bestimmungen: Abschnitt C der AGB: Reisebedingungen für Übernachtungsarrangements

Die Regelungen in diesem Abschnitt gelten für Übernachtungsarrangements in der Broschüre „Angebote für Gruppen“ und auf dieser Website.


1. Abschluss des Vertrages
1.1
Mit der Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich oder schriftlich erfolgen kann, bietet der Gast Einbeck Tourismus den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Ausschreibung,
aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage und dieser Reisebedingungen verbindlich an.
1.2 Der Reisevertrag kommt ausschließlich mit der schriftlichen Buchungsbestätigung von Einbeck Tourismus an den Reisegast zustande.

2. Leistungsverpflichtung von Einbeck Tourismus
2.1
Die Leistungsverpflichtung von Einbeck Tourismus ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt bzw. der Reiseausschreibung
auf www.einbeck-tourismus.de unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.
2.2 Die Beförderungsleistungen beziehen sich ausschließlich auf den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Transfer in bzw. ab Einbeck. Für den Transport vom Wohnort nach Einbeck sorgt der Reisende eigenverantwortlich.
Dies gilt ebenso für das Gepäck des Reisenden. Eine Haftung von Einbeck Tourismus wird insoweit ausgeschlossen. Leistungsträger, insbesondere Unterkunftsgeber und Reisebüros sind von Einbeck Tourismus nicht bevollmächtigt,
Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.

3. Anzahlung und Restzahlung
3.1
Eine Anzahlung des Reisepreises von 20 % wird sofort mit Vertragsabschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) fällig.
Die Fälligkeit der Restzahlung richtet sich nach der mit dem Gast oder dem Auftraggeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Regelung.
3.2 Stornierungskosten, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort zahlungsfällig.

4. Rücktritt und Kündigung durch Einbeck Tourismus
4.1
  Einbeck Tourismus kann den Vertrag nach Reisebeginn kündigen, wenn der Reisegast die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Die örtlichen Bevollmächtigten von Einbeck Tourismus (insbesondere die Leistungsträger, Gästeführer und Reiseleiter) sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte von Einbeck Tourismus wahrzunehmen.
Kündigt Einbeck Tourismus bleibt der Anspruch auf den Gesamtpreis bestehen; Einbeck Tourismus muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, den es aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung erlangt, einschließlich der ihm eventuell von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
4.2  Einbeck Tourismus kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten: 
a) Einbeck Tourismus ist verpflichtet, dem Reisegast gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. 
b) Ein Rücktritt von Einbeck Tourismus später als 20 Tage vor Reisebeginn ist nicht zulässig.
4.3 Sofern Einbeck Tourismus infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reispreises verpflichtet ist, ist die Rückerstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nachdem die Rücktrittserklärung zugegangen ist, zu leisten.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung
5.1
Der Reisegast kann bei Pauschalangeboten, Tages- und Mehrtagesfahrten bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber Einbeck Tourismus die schriftlich erfolgen soll, vom Reisevertrag zurücktreten.
5.2 Im Fall des Rücktritts durch den Reisegast, stehen Einbeck Tourismus folgende pauschale Entschädigungen zu:
a) ab Buchung fallen 15,- € Bearbeitungsgebühren an
b) vom 21. bis 7. Tage vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises
c) ab dem 6. Tag vor Reisebeginn, bzw. bei Nichtantritt 60 % des Reisepreises
5.3 Dem Reisegast ist es gestattet, Einbeck Tourismus nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind.
In diesem Fall ist der Reisegast nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
5.4  Einbeck Tourismus behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung entsprechend ihr entstandener, dem Reisegast gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.
5.5  Einbeck Tourismus kann jedoch keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten,
die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungort erheblich beeinträchtigen.
5.6 Hinsichtlich der Rückerstattung des Reisepreises im Falle eines Rücktritts gilt 4.3 entsprechend.

6. Obliegenheiten und Kündigung des Reisegastes
6.1
Der Reisegast ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich Einbeck Tourismus. oder seinen Beauftragten (Gästeführer, Reiseleiter) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Sofern Einbeck Tourismus infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige keine Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisegast weder Ansprüche auf Minderung (§ 651m BGB) noch auf Schadensersatz (§ 651n BGB) geltend machen.  
6.2 Wird die Pauschalreise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisegast den Vertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§ 651e BGB) kündigen, sofern er Einbeck Tourismus zuvor eine angemessene Frist gesetzt hat, um Abhilfe zu leisten. Die Fristsetzung entfällt, wenn Einbeck Tourismus die Abhilfe verweigert oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist.

7. Haftung
7.1
Die vertragliche Haftung von Einbeck Tourismus für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes von Einbeck Tourismus nicht schuldhaft herbeigeführt wurde.
7.2  Einbeck Tourismus haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Übernachtungen, Ausstellungen, Ausflüge usw.) und die in der konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
7.3  Einbeck Tourismus trägt keine Haftung für Körperschäden oder Schäden und Unfälle, wenn diese vom Gast selbstverschuldet wurden.

8. Gerichtsstand, Sonstiges
8.1
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt.
8.2 Gerichtsstand für Klagen des Reisegastes gegen Einbeck Tourismus ist Einbeck.
 

D. DATENSCHUTZ

Hinweis zu Art. 13 DSGVO: Informationen zum Datenschutz finden Sie auf unserer Internetseite unter Datenschutz.

 

Stand: Juli 2021

 

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